Drohende Konzentration bei Digital-TV

BskyB beteiligt sich an Kirchs Pay-TV-Programm „Premiere“

 

 

Von Dr. Matthias Kurp, 16.08.2000

 
 

 

 

 

 

 

 


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat die Beteiligung von BSkyB am Premiere-Anbieter KirchPay TV genehmigt, warnt aber vor einer Konzentration bei den digitalen Medien.

 

Murdochs britischer TV-Programmanbieter BSkyB hatte sich Ende 1999 mit 24% an der für das Pay-TV der Kirch-Gruppe verantwortliche Unternehmen KirchPay TV beteiligt. Aus Sicht der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) handelt es sich dabei nicht um eine "erhebliche Zunahme der Meinungsmacht der Kirch-Gruppe im bundesweiten Fernsehen". Die KEK begründete ihre Entscheidung am 16. August damit, dass Pay-TV angesichts der Vielzahl von Free-TV-Angeboten zurzeit für den deutschen Fernsehmarkt nur von begrenzter Bedeutung sei. Gleichwohl aber attestierte die KEK der Kirch-Gruppe eine "bereits überragende Position" im bundesweiten Bezahlfernsehen.

Bereits beim Verkauf der Premiere-Mehrheitsanteile an die Kirch-Gruppe hatte die KEK außerdem darauf hingewiesen, mit der Bertelsmann AG existiere auf dem digitalen Markt eine Alternative für die digitalen Verbreitungswege. Bertelsmann hatte sich zuvor dafür entschieden, den digitalen Markt nicht über die TV-Plattform, sondern über Internet-basierte Dienste zu erobern, die ebenfalls über die breitbandigen TV-Kabel verbreitet werden sollen. Doch das Angebot der Bertelsmann Broadband Group ist bislang nur für wenige Testhaushalte in Frankfurt und Köln zu sehen. Als entscheidendes Nadelöhr hat sich dabei längst erwiesen, dass PC-Monitore für TV-Bilder wenig geeignet sind und dass die Übertragung auf einen Fernsehbildschirm Decoder voraussetzt, die es im Handel noch nicht gibt. Kirchs marktdominierende d-Box erweist sich nämlich in Bezug auf Internet-Interaktivität noch immer als zu leistungsschwach.

Ü Gefahr technischer Marktzutrittsbarrieren

Der Kampf um die technische Plattform wird damit noch stärker die Marktzutrittsbarrieren zum digitalen Medienmarkt dominieren. Das hat auch die KEK erkannt. Erst zwei Tage vor der Genehmigung der BskyB-Beteiligung an KirchPay TV hatte der KEK-Vorsitzende Ernst-Joachim Mestmäcker in Potsdam betont, im Digital-Zeitalter werde es notwendig, die Kontrolle des technischen Zugangs auch zur Beurteilung der vorherrschenden Meinungsmacht heranzuziehen. Dabei geht es nicht nur um die technische Standardisierung der Zugangssysteme, sondern auch um den Zugang zu den Netzen.

Mit der Multimedia Home Plattform wurde Ende 1999 zwar ein technischer Standard für die Programmierung der elektronischen Programmführung (Electronic Program Guide, EPG) und Multimedia-Applikationen von Decodern geschaffen, Parameter aber für die Integration des Internet wurden bislang noch nicht spezifiziert. Mestmäcker wies außerdem auf die beherrschende Rolle der Deutschen Telekom AG hin. Durch ihre parallele Eignerschaft von Telefon- und Kabelnetz werde der Wettbewerb in diesem Bereich „nicht begünstigt“. Sollte die Telekom sich bald – wie geplant – noch mit 51 Prozent an der Kirch-Tochtergesellschaft BetaResearch beteiligen, die für die digitale Zugangstechnik zuständig ist, könnten die beiden Unternehmen ihre Machtposition im digitalen Markt noch weiter festigen.