Vorerst keine Lizenz für tv.nrw 1

Lizenzantrag von LfR als nicht zulassungsfähig abgewiesen

 

 

Von Dr. Matthias Kurp, 27.08.2000

 
 

 

 

 

 

 

 


In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst kein landesweites privatwirtschaftliches Fernsehen geben. Die zuständige Landesanstalt für Rundfunk (LfR) hat den Lizenzantrag von tv.nrw 1 endgültig als nicht zulassungsfähig abgewiesen.

 

Die Rundfunkkommission der LfR begründete ihre Entscheidung am 25. August damit, die von tv.nrw 1 geplante Auseinanderschaltung des landesweiten NRW-Programms in lokale und regionale TV-Fenster decke sich nicht mit dem Landesrundfunkgesetz. Außerdem sei der von den Gesellschaftern eingereichte Wirtschaftsplan (25 Mio. Mark für 2001 und 29. Mio. Mark für 2002) zu niedrig.

tv.nrw 1 war im Mai als Allianz mehrerer Studio-Betreiber und Zeitungsverlage (DuMont Schauberg, WAZ-Gruppe, Rheinische Post, Bonner Generalanzeiger) entstanden, die in Nordrhein-Westfalen Ballungsraumfernsehen anbieten wollen. Vier der Initiatoren (Studio Dortmund, MediaConsult, apm medien agentur, Deutsche Fernsehnachrichten Agentur) hatten zuvor bereits eigene Lizenzen für landesweites Fernsehen erhalten, konnten ihre Programme aber nur digital per Satellit ausstrahlen. Eine Einspeisung in die 4,2 Mio. nordrhein-westfälischen Kabel-TV-Haushalte aber wollte die LfR nur für einen der Bewerber zulassen.

Nach dem gescheiterten Lizenzantrag von tv.nrw 1 wird Nordrhein-Westfalen vorerst weiter ohne privatwirtschaftliches Regional- oder Lokal-TV bleiben. Die vor allem von den Zeitungsverlegern geforderte Etablierung von NRW-Ballungsraumfernsehen wird frühestens Mitte 2001 nach der dafür erforderlichen Novellierung des Landesrundfunkgesetzes möglich sein.