Vorerst keine Lizenz für tv.nrw 1
Lizenzantrag von LfR als nicht zulassungsfähig
abgewiesen
Von Dr. Matthias Kurp, 27.08.2000
In Nordrhein-Westfalen
wird es vorerst kein landesweites privatwirtschaftliches Fernsehen geben. Die
zuständige Landesanstalt für Rundfunk (LfR) hat den Lizenzantrag von tv.nrw 1
endgültig als nicht zulassungsfähig abgewiesen.
Die
Rundfunkkommission der LfR
begründete ihre Entscheidung am 25. August damit, die von tv.nrw 1 geplante
Auseinanderschaltung des landesweiten NRW-Programms in lokale und regionale
TV-Fenster decke sich nicht mit dem Landesrundfunkgesetz. Außerdem sei der von
den Gesellschaftern eingereichte Wirtschaftsplan (25 Mio. Mark für 2001 und 29.
Mio. Mark für 2002) zu niedrig.
tv.nrw 1 war im Mai als Allianz mehrerer
Studio-Betreiber und Zeitungsverlage (DuMont Schauberg, WAZ-Gruppe, Rheinische
Post, Bonner Generalanzeiger) entstanden, die in Nordrhein-Westfalen
Ballungsraumfernsehen anbieten wollen. Vier der Initiatoren (Studio Dortmund,
MediaConsult, apm medien agentur, Deutsche Fernsehnachrichten Agentur) hatten
zuvor bereits eigene Lizenzen für landesweites Fernsehen erhalten, konnten ihre
Programme aber nur digital per Satellit ausstrahlen. Eine Einspeisung in die
4,2 Mio. nordrhein-westfälischen Kabel-TV-Haushalte aber wollte die LfR nur für
einen der Bewerber zulassen.
Nach dem gescheiterten Lizenzantrag von tv.nrw 1 wird
Nordrhein-Westfalen vorerst weiter ohne privatwirtschaftliches Regional- oder
Lokal-TV bleiben. Die vor allem von den Zeitungsverlegern geforderte
Etablierung von NRW-Ballungsraumfernsehen wird frühestens Mitte 2001 nach der
dafür erforderlichen Novellierung des Landesrundfunkgesetzes möglich sein.