Im Ringen um die Rundunkgebühren hat die zuständige Expertenkommission am 8. Januar eine Erhöhung um 1,09 Euro vorgeschlagen. Ab 1. Januar 2005 müssten demnach statt bislang 16,12 Euro monatlich 17,24 Euro für den Empfang von Hörfunk und Fernsehen bezahlt werden. Voraussetzung aber wäre eine Zustimmung aller Landesparlamente. Das aber ist unwahrscheinlich.

 

Im Wesentlichen entspricht der 14. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) dem Entwurf, der am 30. Oktober mit den Intendanten der Rundfunkanstalten und der Rundfunkkommission der Länder beraten wurde (4 Artikel Rundfunkgebühren-Erhöhung um 1,07 Euro?). Nach Auffassung der 16 KEF-Sachverständigen soll die neue Gebühr von 2005 bis 2008 gelten. Von den 17,24 Euro würde die ARD jeweils 12,08 statt bislang 11,42 Euro (plus 66 Cent) erhalten, das ZDF 4,47 statt 4,01 Euro (plus 46 Cent), und das Deutschlandradio müsste mit 0,37 Euro monatlich auf 3 Cent verzichten. Der Anteil der Landesmedienanstalten soll unverändert bei 0,32 Euro bleiben.

Ü Jährlich 1,85 Mrd. € mehr für ARD & ZDF

Die Anhebung sei notwendig, falle aber deutlich niedriger aus als früher und liege durchaus im Rahmen, erklärte der KEF-Vorsitzende Rainer Conrad bei der Vorstellung des Kommissionsberichts vor der Bundespressekonferenz in Berlin. Geht es nach den Plänen der KEF, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zusätzlich zu den bereits vorhandenen 6,5 Milliarden Euro weitere 1,86 Milliarden Euro pro Jahr an Gebühren einnehmen, um die so genannte Grundversorgung garantieren zu können. Die ARD erhielte jährlich 1,33 Milliarden Euro mehr (plus 1,4 Prozent), das ZDF 736 Millionen Euro zusätzlich (plus 2,9 Prozent). Die höhere Steigerungsrate beim ZDF begründen KEF-Experten damit, dass der TV-Bereich deutlich kostenintensiver sei als die Herstellung von Hörfunkprogrammen.

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Über die Zukunft von ARD und ZDF könnte nun ein Treffen der Medienexperten aus den Staatskanzleien der Bundesländer (Rundfunkkommission) entscheiden, das für den 23. Januar geplant ist. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen halten eine Gebührenerhöhung angesichts der aktuellen Wirtschaftslage nach wie vor für unzeitgemäß und sozial unverträglich. Sie wollen mit drastischen Kürzungen bei der Programmpalette eine Verteuerung umgehen. Dabei sollten nach Ansicht der drei Ministerpräsidenten 16 der 61 ARD-Radioprogramme eingestellt werden und die Spartenkanäle von ARD und ZDF beim Digitalfernsehen wegfallen. Beim Fernsehen forderten sie außerdem eine Zusammenlegung der Kulturprogramme ARTE und 3Sat (was ohne eine Zustimmung der Nachbarländer Österreich, Schweiz und Frankreich gar nicht möglich wäre). Diese harte Linie wollen Peer Steinbrück (Nordhein-Westfalen/SPD), Edmund Stoiber (Bayern/CSU) und Georg Milbradt (Sachsen/CDU) auch bei der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz im März vertreten.

Ü Länder-Ministerpräsidenten uneinig

Die Gebührenerhöhung benötigt die Zustimmung aller Bundesländer und war beim letzten Mal im Dezember 2000 beinahe am Veto des sächsischen Landesparlamentes gescheitert. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ist als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder für eine Erhöhung und sucht zurzeit offenbar nach einem Kompromiss. Dieser könnte zum Beispiel so aussehen, die nächste Gebührenperiode auf zwei Jahre zu begrenzen, was einen moderateren Anstieg zur Folge haben könnte. In dieser „Bewährungsperiode“ sollen ARD und ZDF dann durch strukturelle Optimierung ihren Sparwillen unter Beweis stellen. Andere Vorschläge sehen vor, die Gebührenerhöhung um ein halbes oder ganzes Jahr zu verschieben.

 

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatten in ihren Kalkulationen eine Erhöhung um etwa 2 Euro vorgesehen. Dann aber hatte die KEF die Bedarfsanmeldungen von ARD und ZDF für den Zeitraum von 2005 bis 2008 kräftig gestutzt: Bei den Programmkosten wurden 370 Millionen Euro gekürzt, bei den Personalaufwendungen 67 Millionen Euro und beim Entwicklungsbedarf 377 Millionen Euro. Spielraum für neue Projekte, etwa bei den digitalen Programmen, bleibt da kaum noch. Der KEF-Vorsitzende Rainer Conrad nannte alle Versuche, die von seinem Gremium empfohlene Erhöhung zu modifizieren eine „Milchmädchenrechnung“. Sollte etwa die Gebühr später als geplant angepasst werden, werde nichts gespart, weil der Geldbedarf dadurch nicht sinke. Der ARD-Vorsitzende Jobst Plog (NDR) betonte, die KEF-Empfehlung liege „an der unteren Grenze dessen, was für uns verkraftbar ist, ohne dass es zu empfindlichen Einschnitten in das Programmangebot für unsere Hörer und Zuschauer kommen muss“. ZDF-Intendant Markus Schächter wies darauf hin, dass die KEF die „außerordentlich moderaten“ Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten deutlich gekürzt habe.

Ü Entscheidung vor Gericht möglich

Schächter erklärte, die vorgeschlagene Erhöhung müsse zwingend zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Der Intendant des Südwestrundfunks, Peter Voß, drohte bereits mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Sein NDR-Kollege Plog soll sicherheitshalber beim Kölner Staatsrechtler Fritz Ossenbühl schon einmal ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Im Mittelpunkt dürften die gebotene Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die verfassungsrechtliche Problematik von Politiker-Handlungen rund um das Gebührenverfahren stehen.

 

Ü Der 14. KEF-Bericht steht bei der KEF als Download zur Verfügung und kann gratis als Drucksache angefordert werden.