Telekom muss Internetpauschale bieten

Regulierungsbehörde sorgt für Klärung im Provider-Streit

 

 

Von Dr. Matthias Kurp, 16.11.2000

 
 

 

 

 

 

 

 


Die Deutsche Telekom AG muss ihren Online-Konkurrenten zukünftig Flatrates zu zeitunabhängigen Pauschalentgelten ermöglichen. Dabei sollen für AOL & Co. die identischen Bedingungen gelten wie für die Telekom-Tochtergesellschaft T-Online.

 

Die Bonner Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) setzte der Telekom AG eine Frist bis zum 1. Februar 2001, um Internet-Serviceprovidern eine so genannte Großhandels-Flatrate anzubieten. Das erklärte der Präsident der RegTP, Klaus-Dieter Scheurle, am 16. November in Bonn. Gleichzeitig untersagte die RegTP der Telekom, Internet-Providern Mengenrabatte einzuräumen, in deren Genuss einzig Marktführer T-Online (6 Mio. Kunden) kommen könne.

Während T-Online seinen Kunden für den Internet-Zugang seit Juni eine monatliche Pauschalgebühr von 79 Mark anbietet, konnten die meisten Konkurrenten eine solche Flatrate meist nur für einen höheren Preis einführen. AOL unterbot den Tarif zwar noch um eine Mark (78 Mark), allerdings ohne das Angebot aktiv zu bewerben. Wegen des Ortsnetz-Monopols der Telekom wurden für die Wettbewerber von T-Online die Ortsnetzverbindungen zum nächsten Einwahlknoten bei Pauschalangeboten zu einem unkalkulierbaren Risiko. Schließlich nutzten die Kunden eine zeitunabhängige Flatrate, während die Provider eine nutzungszeitabhängige Vorleistung bezahlen mussten. Einige Flatrate-Anbieter sind deshalb in den vergangenen Monaten bereits vom Markt verschwunden.

Ü T-Online darf keine zu günstigen Rabatte erhalten

Die Beschlusskammer 3 der Regulierungsbehörde entschied nun, die Telekom zu einem Großhandelspreis zu verpflichten. Darüber hinaus wurde die Telekom dazu aufgefordert, die T-Online gewährten Mengenrabatte von bis zu 8 Prozent spätestens ab dem 15. Dezember einzustellen. Auch tageszeitenabhängige Preisunterschiede müssen abgeschafft werden. Bislang zahlten Telekom-Konkurrenten für ihre Leitungsverbindungen im Ortsbereich zu Spitzenzeiten („peak“) 1,86 Pfennige, in ruhigeren Nebenzeiten („off-peak“) 1,21 Pfennige pro Minute. Ab 15. Dezember soll dieser Preis einheitlich bei 1,53 Pfennigen im City-Bereich liegen und am 1. Februar bei Flatrate-Angeboten gegen die neuen Pauschaltarife getauscht werden.

RegTP-Präsident Klaus-Dieter Scheurle erklärte vor Journalisten, die Flatrate-Entscheidung fördere „die positiven wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und verbraucherfreundlichen Entwicklungen des deutschen Internetmarktes“. Durch die sinkenden Preise könnten nach Schätzungen Scheurles 100.000 bis 400.000 neue Arbeitsplätze entstehen. AOL hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung von der Telekom Pauschalpreise gefordert, die Kunden-Flatrates von weniger als 50 Mark pro Monat möglich machen sollten. Auch Bundeskanzler Schröders Staatsminister Hans Martin Bury begrüßte die Entscheidung der RegTP. „Flatrates werden dazu beitragen, den Zugang zum Internet zu verbreitern und zu intensivieren“, erklärte er in Berlin.

Ü Telekom-Protest gegen RegTP-Entscheidung

Bei der Telekom AG hingegen stieß der Beschluss auf energische Ablehnung. „Das ist ein Pyrrhussieg für die Verbraucher“, kritisierte Telekom-Sprecher Ulrich Lissek. Tatsächlich könnte eine Ausweitung der Internet-Nutzung jetzt Probleme für die Telekom AG bedeuten. Werden die schmalbandigen Leitungen noch stärker genutzt, müssen Ortsnetze und Vermittlungsstellen kostenaufwendig nachgerüstet werden. Das dafür erforderliche Geld hätte die Telekom AG aber lieber in die neue breitbandige DSL-Technik investiert, mit der in einem Jahr mehr als 90 Prozent aller deutschen Haushalte versorgt sein sollten. Kommt die DSL-Technik nun erst später flächendeckend zum Einsatz, bekommen auch die Konkurrenten von T-Online Probleme. Schließlich hat auch AOL bereits angekündigt, die bis zu zehn mal schnelleren DSL-Verbindungen im Laufe des nächsten Jahres allen Kunden anbieten zu wollen.

Ü Die Presseerklärung der RegTP gibt es auch im Internet.