Wer zahlt wem was fürs Kabel-TV

Bundeskartellamt soll Wettbewerbsmodell überprüfen

 

 

Von Dr. Matthias Kurp, 22.09.2000

 
 

 

 

 

 

 

 


Das Bundeskartellamt prüft auf Antrag von ARD und ZDF, wer wem wieviel für die Einspeisung der Programme ins TV-Kabelnetz zahlen muss. Die Telekom verlangt fast fünf Millionen Mark pro Programm, ARD und ZDF fordern ihrerseits mindestens 80 Mio. Mark.

 

Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass die Telekom den öffentlich-rechtlichen Anbietern keinen Sonderstatus mehr gewähren will. Während die privat-kommerzielle Konkurrenz seit Anfang der 90er Jahre so genannte Durchleitungsentgelte für die Einspeisung ins Telekom-Kabel zahlen muss, sind ARD und ZDF davon bislang verschont geblieben. Doch vor anderthalb Jahren entschied die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, dass bei der Einspeisung alle Anbieter von TV-Programmen gleich behandelt werden müssten.

Der Preis für die Einspeisung ins TV-Kabelnetz der Deutschen Telekom AG ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Anfang der 90er Jahre lag er mit etwa 1 Million Mark noch weit unter den tatsächlichen Kosten und kam einer staatlichen Subventionierung des Free-TV gleich. Spätestens seit dem Telekom-Börsengang aber mühte sich der ehemalige Fernmelde-Monopolist um eine größere Rentabilität im Kabel-Geschäft. Trotzdem machte die Telekom noch 1998 etwa 600 Millionen Mark Verlust mit dem Kabelnetz und konnte erst im vergangenen Jahr einen Gewinn erzielen. Grund dafür waren unter anderem die gestiegenen Entgelte von RTL, SAT.1 & Co., die inzwischen bei einer bundesweiten Einspeisung etwa 4,5 Mio. Mark betragen.

Ü Streit um Geschäfts- und Wettbewerbsmodell

Außer polemischen Bemerkungen von VPRT-Präsident Doetz oder Ex-RTL-Chef Thoma war in Sachen Kritik von den privat-kommerziellen Anbietern bislang wenig zu hören. Fast schien es, als wolle sich niemand mit dem technischen Dienstleister Telekom anlegen. Doch seit die Telekom mit ihrem Pay-TV-Angebot „Media Vision“ auch selbst zum Programmanbieter mutierte, wird der Protest lauter. ARD und ZDF könnten jetzt dafür sorgen, dass – ähnlich wie in den USA – nicht etwa die Programmanbieter, sondern die Netzbetreiber für die Verbreitung von Programmen via Fernsehkabel zahlen müssen.

Gegen den Bescheid der RegTP und die Berechnung des Einspeisungsentgeltes durch die Telekom hatten die öffentlich-rechtlichen Anbieter zunächst Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verfahren ist noch nicht entschieden. Parallel gingen ARD und ZDF jetzt in die Offensive und reklamieren 80 bis 93 Millionen Mark jährlich dafür, dass sie der Telekom TV-Inhalte überlassen, deren Urheberrechte bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten liegen.

Ü Bundeskartellamt und Landesmedienanstalten

Sollte das Bundeskartellamt dieser Argumentation folgen, wären auch die privatwirtschaftlichen TV-Anbieter Nutznießer und könnten von Kabelnetzbetreibern zukünftig Geld verlangen. Anders als in den USA aber dürfen in Deutschland die Kabelnetzbetreiber nicht frei wählen, was ins TV-Kabel eingespeist werden soll. Darüber entscheiden – im analogen TV ganz alleine und beim Digital-TV teilweise – die Landesmedienanstalten.