Stoiber will neue Medienordnung
Forderungskatalog bei Münchener Medientagen präsentiert
Von Dr. Matthias Kurp, 07.11.2000
Bayerns
Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) will den gesamten Ordnungsrahmen des elektronischen
Medienbereichs in Deutschland auf den Prüfstand stellen. Das forderte er in
seiner programmatischen Eröffnungsrede bei den Münchener Medientagen.
Geht es
nach dem CSU-Ministerpräsidenten, dann darf sich der privat-kommerzielle
Rundfunk auf weitere Liberalisierung freuen. Die Aufgaben von ARD und ZDF aber will Edmund Stoiber in
einer Art Pflichtenheft enumerativ festlegen. Am 6. November forderte Stoiber
in München, „den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch
konkreter zu definieren“. Dabei wünscht er sich einen präzise formulierten
Aufgabenkatalog, der über die vier Grundbegriffe Information, Bildung, Kultur
und Unterhaltung hinaus gehen soll. Ein öffentlich-rechtliches Engagement im
Internet müsse allerdings auf den programmbezogenen Bereich beschränkt bleiben.
Eine deutliche Absage erteilte Stoiber einer Lockerung der Werbevorschriften
für ARD und ZDF. Weder mehr Werbung noch eine Aufhebung der 20-Uhr-Grenze
mochte der Ministerpräsident akzeptieren.
Während Edmund Stoiber bei den Medientagen München
in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk strenge Richtlinien einforderte,
plädierte er für eine weitere Liberalisierung der TV-Werbung
privat-kommerzieller Anbieter. Die derzeit gültige Einschränkung der Werbezeit
solle dabei zugunsten weniger notwendiger Grundsätze abgeschafft werden.
Lediglich die Trennung von Werbung und Programm, die Kennzeichnung von Werbung
sowie das Verbot von Schleichwerbung nannte Stoiber als unverrückbare
ordnungspolitische Schranken. Für die Novellierung des Bayerischen
Mediengesetzes kündigte er deshalb auch gleich an, die zeitlichen Begrenzungen
für TV-Werbung von lokalen Fernsehveranstaltern „so weit wie nach der EU-Fernsehrichtlinie zulässig“ aufzuheben.
Völlig neu ist Stoibers Modell des Jugendschutzes.
Dabei forderte er einen rechtlichen Rahmen, der für alle elektronischen Medien,
also für Rundfunk, Medien- und Teledienste, einheitlich gelte und dessen
Einhaltung von nur noch einer staatlichen Instanz überwacht werden soll.
Zurzeit fallen nur Rundfunk und Mediendienste in die Kompetenz der Länder,
während die Teledienste vom Bund kontrolliert werden. Unter der – wenig
wahrscheinlichen – Voraussetzung, dass der Bund seine Regelungskompetenz
zurücknimmt, könnten die Länder einen einheitlichen Regelungs- und
Kontrollrahmen schaffen, führte Stoiber aus. Er könne es sich durchaus
vorstellen, dass eine solche Stelle bei den Landesmedienanstalten gebildet
wird. Die von den Jugendministerien der Länder gegründete Initiative jugendschutz.net soll
dabei in die neue Institution integriert werden. Vorrang vor staatlicher
Kontrolle aber müsse in jedem Fall eine funktionierende Selbstkontrolle der
Anbieter haben. Stoiber sprach von einer Lösung, „die die grundsätzliche
Nachrangigkeit der staatlichen Aufsicht gegenüber effektiven
Selbstkontrollmechanismen festlegt“.