Für Computer und Mobilfunkgeräte, die Hörfunk- oder TV-Programme empfangen können, muss ab 1. Januar eine Rundfunkgebühr gezahlt werden, falls noch kein herkömmliches Rundfunkgerät vorhanden ist. Der Betrag wurde auf 5,52 pro Monat festgelegt. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder am 19. Oktober bei ihrer Jahreskonferenz in Bad Pyrmont.

 

Die Ministerpräsidenten hatten bereits im Juni 1999 festgelegt, dass künftig grundsätzlich auch für internetfähige Computer Rundfunkgebühren zu bezahlen seien, falls die Geräte den Empfang der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme zuließen. Angesichts der Entwicklung, dass für einen Rundfunk-Empfang via Internet lange die erforderlichen breitbandigen Anschlüsse fehlten und nur weniger Online-Nutzer über entsprechende Hard- und Software verfügten, hatten die Länderchefs im 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2000 die Gebührenpflicht zunächst durch ein Moratorium bis Ende 2003 aufgehoben. Mit dem 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (seit 1. Juli 2002 in Kraft) wurde die „Gnadenfrist“ bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.

Ü Schleswig-Holstein lenkte ein

Bei der Zusammenkunft im niedersächsischen Bad Pyrmont gab auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) seine Blockadehaltung auf, so dass die Länderchefs die so genannte PC-Gebühr schließlich einstimmig verabschiedeten. Carstensen hatte sich lange gegen die neue Gebühr gewehrt und wollte das Moratorium um weitere zwei Jahre verlängern, um so Zeit für eine Veränderung des kompletten Gebührensystems zu gewinnen. Hätte das Land Schleswig-Holstein ein Veto eingelegt, wäre die Einführung der neuen Gebühr mit Wirkung zum 1. Januar nicht mehr möglich gewesen.

 

Gebührenperiode

Hörfunk

Fernsehen

Summe

01.01.1953-31.12.1969

1,02 €

2,56 €

3,58 €

01.01.1970-31.12.1973

1,28 €

3,07 €

4,35 €

01.01.1974-31.12.1978

1,53 €

3,84 €

5,37 €

01.01.1979-30.06.1983

1,94 €

4,71 €

6,65 €

01.07.1983-31.12.1987

2,58 €

5,73 €

8,31 €

01.01.1988-31.12.1989(1)

2,64 €

5,85 €

8,49 €

01.01.1990-31.12.1991

3,07 €

6,64 €

9,71 €

01.01.1992-31.12.1996

4,22 €

7,95 €

12,17 €

01.01.1997-31.12.2000

4,83 €

9,61 €

14,44 €

01.01.2001-31.12.2004

5,32 €

10,83 €

16,15 €

01.01.2005-31.12.2008

5,52 €

11,51 €

17,03 €

1) Erhöhung durch den Anteil von je 2%, der fortan an Landesmedienanstalten abgeführt werden muss.

 

Die neue Gebühr von 5,52 Euro entspricht einem Vorschlag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die sich im September darauf verständigt hatten, für rundfunkempfangstaugliche Handys und Internet-PC nur den Teil der Rundfunkgebühr zu verlangen, der sonst für den ausschließlichen Hörfunk-Empfang gezahlt werden muss. Grund für den gemäßigten Gebührensatz ist die Tatsache, dass via Mobilfunk meist nur Radioprogramme genutzt werden können und die Qualität des TV-Empfangs nur mäßig ist.

Ü 5,52 Euro pro Firmen-Niederlassung

Im vergangenen Jahr verfügten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 78 Prozent aller Unternehmen und knapp 55 Prozent aller Privathaushalte über einen Internetanschluss. Die neue PC-Gebühr braucht aber nicht von allen gezahlt zu werden. Wer als Privatperson bereits Rundfunkempfangsgeräte angemeldet hat, also bereits Gebühren (17,03 Euro) zahlt, muss für den PC kein zusätzliches Geld zahlen. Selbständige müssen für den Computer im eigenen Büro und im häuslichen Arbeitszimmer allerdings demnächst Gebühren zahlen, falls sie für Arbeitsräume oder ein beruflich genutztes Auto nicht schon jetzt mindestens ein Radio angemeldet haben. Unternehmen, die bislang keine Empfangsgeräte gemeldet haben, müssen – unabhängig von der Zahl der Radio- oder TV-Geräte – ab 1. Januar pro Firmenniederlassung jeweils einmal die neue Gebühr von 5,52 Euro zahlen. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler hat als Gegner der PC-Gebühr eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit einer Entscheidung ist frühestens für 2008 zu rechnen.

 

Textfeld: 4Verteilung der Gebühren-Einnahmen
2005 registrierte die Gebühreneinzugszentrale in Deutschland 38,9 Millionen gebühren-pflichtige Radios und 33,6 Millionen TV-Geräte. Daraus resultierten Einnahmen in Höhe von 7,12 Milliarden Euro.
Von der monatlichen Gebühr in Höhe von 17,03 Euro erhält die ARD 11,94 Euro (70,1%), das ZDF 4,40 Euro (25,8%) und das Deutschlandradio 0,37 Euro (2,2%). Mit 0,32 Euro (1,9%) werden die Landesmedienanstalten finanziert.
Der ARD-Anteil betrug im vergangenen Jahr insgesamt 5,25 Mrd. Euro. Auf die einzelnen ARD-Anstalten entfallen jeweils die in ihren Verbreitungsgebieten erhobenen Teilbeträge. So erhielt der WDR 2005 etwa 21 Prozent der ARD-Gebühreneinnahmen (1,11 Mrd. Euro), während Radio Bremen mit 42,3 Millionen Euro auskommen musste. Der ZDF-Anteil betrug 1,69 Milliarden Euro, auf das Deutschlandradio entfielen 184,5 Millionen Euro.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Im vergangenen Sommer hatten vor allem mittelständische Verbände gegen die neue Gebühr opponiert. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte Mehrbelastungen von bis zu 160 Millionen Euro berechnet. ZDF-Intendant Markus Schächter wehrte sich dagegen zuletzt im Rahmen der Medientage München mit der Bemerkung, betroffen seien nicht etwa, wie behauptet, bis zu 2,5 Millionen Unternehmen, sondern nur „38.000 ehemalige Schwarzseher“. Insgesamt gehe es um ein Gebühren-Volumen von zunächst zusätzlich 2,5 Millionen Euro, die ARD und ZDF jährlich ab 1. Januar einnehmen könnten. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) geht davon aus, dass sich dieser Betrag im Laufe der kommenden Jahre auf etwa zehn Millionen Euro pro Jahr erhöhen wird. Bei der ARD/ZDF-Online-Studie wurde ermittelt, dass zurzeit nur etwa zwei Prozent der Internetnutzer TV-Programme online abrufen. Doch der Trend zum Internetfernsehen (IP-TV) nimmt zu. Ohne die neue PC-Gebühr könnten bald viele Haushalte öffentlich-rechtliche Programme folglich nach einer Abmeldung ihrer Empfangsgeräte – Radio oder TV – via Internet nutzen, müssten aber keine Rundfunkgebühr bezahlen.

Ü Haushaltsabgabe geplant

Die Ministerpräsidenten einigten sich in Bad Pyrmont auch darauf, das System der gerätegebundenen Rundfunkgebühr zu überprüfen. Die Rundfunkkommission der Bundesländer, die vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) geleitet wird, wurde beauftragt, innerhalb eines Jahres Alternativmodelle vorzuschlagen. Ist die Gebührenpflicht zurzeit an das „Bereithalten eines Rundfunkgerätes“ gebunden, wird nun eine Medienabgabe pro Haushalt oder Person erwogen. Modelle, die Gebühren künftig durch Finanzämter einziehen zu lassen, könnten allerdings an der gebotnen Staatsferne scheitern. Würde die neue Abgabe steuerähnlich eingezogen, dürfte sie aus Sicht der EU-Kommission außerdem einer verbotenen staatlichen Beihilfe gleichkommen. Von Plänen, die Rundfunkgebühren künftig nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt oder Betrieb zu erheben (4 siehe Artikel Rundfunkgebühr wird Zwangsabgabe), hatten sich die Staatskanzleichefs der Bundesländer eigentlich bereits Ende Mai 2003 verabschiedet.

Zurzeit betragen die Gebühreneinnahmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio jährlich etwa 7,1 Milliarden Euro. 93 Prozent dieser Summe stammt von Privathaushalten, der Rest von Wirtschaftsunternehmen. Für das Einzugsverfahren ist seit 1976 – mit mehr als 900 Mitarbeitern – die Gebühreneinzugszentrale in Köln zuständig, die für Erhebung und Einzug der Gelder 2,27 Prozent des Aufkommens benötigt.